Kirchenmusik in Mecklenburg-Vorpommern

Vergütungssätze für Kirchenmusiker(innen) in Mecklenburg-Vorpommern Veranstaltungen des Verbandes

Vergütung

Entgelt für nebenamtliche Kirchenmusiker/-innen

für den Dienst als Organist/in oder Chorleiter/in
  Ohne Prüfung D-Prüfung C-Prüfung A- oder B-Prüfung
Punkt Gottesdienst 12 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro
Punkt Gottesdienst mit besonderer musikalischer Gestaltung 14 Euro 18 Euro 24 Euro 30 Euro
Punkt Kasualien 10 Euro 14 Euro 18 Euro 20 Euro
Punkt Kasualien mit besonderer musikalischer Gestaltung 12 Euro 16 Euro 18 Euro 25 Euro
Punkt Chorproben (45-60 Min.) 12 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro
Punkt Chorproben (90-120 Min.) 18 Euro 24 Euro 30 Euro 40 Euro

Außerdem gilt: Hauptamtlich angestellte Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind innerhalb ihres Anstellungsverhältnisses zu Vertretungen unter Kolleginnen und Kollegen (bei deren dienstlicher Abwesenheit, wozu genehmigte Dienstreisen, Urlaub und Krankheit zählen) ohne zusätzliche Vergütung verpflichtet, sofern ihr Dienst das zulässt. Bei Dauervertretungen (z.B. durch lange Krankheit) sind Sonderregelungen erforderlich. Geschehen die Vertretungsdienste im Rahmen der Anstellung, sind die Entgelte für die Vertretungsdienste an die anstellende Kirchengemeinde für deren kirchenmusikalische Arbeit abzuführen. Fahrtkosten sind in der tatsächlich entstandenen Höhe entsprechend der jeweiligen landeskirchlichen Ordnung zu erstatten.